Kaminbrand Einfamilienhaus

Am 23.06.2011 wurde die Feuerwehr zuerst mittels Stiller Alarmierung zu einem Gebäudebrand eines Einfamilienhauses gerufen. Da jedoch genau zu dieser Zeit der Brixentaler Antlaßritt stattgefunden hat, wurden die Teilnehmer und Zuschauer zusätzlich durch die Sirene auf den Feuerwehreinsatz aufmerksam gemacht. Durch diesen Schachzug konnte die Mitglieder zügiger zum Gerätehaus und von dort zum Einsatzobjekt gelangen. Bei Ankunft trat schon starker Rauch aus allen Ecken des Hauses aus.

 

 

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Geschrieben von: Egger Thomas   
Sonntag, den 30. Dezember 2007 um 12:04 Uhr

 

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Erste Hilfe

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Hallo,
du bist jetzt im Erste Hilfe-Bereich unsere Website gelandet. Auf diesen Seiten wirst du Einiges über die Erste Hilfe in den verschiedenen Notsituationen erfahren bzw. nachlesen können. Die größte Informationsquelle für diese Artikel ist die freie Enzyklopädie Wikipedia mit ihren Wikibooks. Das Erste Hilfe - Wikibook kannst du direkt hier ansurfen: de.wikibooks.org/wiki/Erste-Hilfe

Weiters steuerte das Rote Kreuz Kitzbühel viel an Informationen und Bildmaterial bei. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Bezirksbeauftragten für Aus- und Weiterbildung des Roten Kreuzes des Bezirkes Kitzbühel, Wimmer Thomas und Moosburger Friedrich. Vielen Dank!

Hinweis:
Sämtliche Artikel zum Thema "ERSTE HILFE" wurden im Jahr 2008 erstellt und werden nur sporadisch auf Richtigkeit überprüft. Es kann daher möglich sein, dass manche Techniken sich geändert haben oder nicht mehr praktiziert werden. Um immer auf den neuesten Stand der Dinge zu bleiben, möchte ich Sie bitten das Österreichische Rote Kreuz zu kontaktieren oder im WEB unter

www.roteskreuz.at
oder
www.rk-kitz.at

ACHTUNG!
Diese Seiten stellen keinen Ersatz für Erste Hilfe-Kurse dar, sondern dienen rein zu Information. Es wird jedem dazu geraten einen Erste Hilfe-Kurs zu besuchen, da Theorie und Praxis aus Erfahrung nicht immer das selbe sind, erst recht nicht in Notfallsituationen wo Stress und Zeitdruck noch mitwirken!

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Rechtliches

Der Gesetzgeber, die Republik Österreich, verpflichtet im Strafgesetzbuch jeden zu dem ihm zumutbaren Maß der Hilfeleistung. Gleichzeitig besteht kraft Gesetzes ein kostenloser Versicherungsschutz für alle Personen die in der Not Hilfe leisten.

Wegsehen ist strafbar!

§ 94 Strafgesetzbuch "Im-Stich-Lassen eines Verletzten"

Wer eine Körperverletzung verursacht (z. B. in einen Verkehrsunfall verwickelt ist), aber die Hilfeleistung unterlässt, macht sich strafbar. Und kann im Gefängnis landen:
Es drohen - je nach den Umständen - bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Einzige Ausnahme: Die Hilfe war "nicht zumutbar". Dazu reicht es allerdings nicht, "Angst vor Fehlern" zu haben: Grund müssen schon eine Gefahr für Leib und Leben oder überwiegende Interessen sein!
Aber auch wer am Unfall gar nicht beteiligt war, kann sich strafbar machen, wenn er nicht hilft:

§ 95 Strafgesetzbuch "Unterlassung der Hilfeleistung"

Bei einem Unglücksfall hat jeder - wer auch immer dazukommt - die offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten!
Bei Missachtung dieser Menschenpflicht droht ebenfalls Knast: bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe, wenn der Verletzte etwa verstirbt.
Einzige Ausnahme wiederum: Die Hilfe war "nicht zumutbar". Was auch hier streng gemessen wird: "Die Kinder warten daheim" oder "Meine Frau kann kein Blut sehen" reichen nicht als Ausrede, wenn es um Menschenleben geht.

§ 4 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung

Dieses Gesetz regelt ebenfalls eine ausdrückliche Hilfeleistungspflicht für jeden, der in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall steht. Und jeder Kfz-Lenker muss ja eine Erste-Hilfe-Ausbildung vorweisen - die Erste Hilfe also ebenso gut kennen wie die Verkehrsregeln!

§ 88 Strafgesetzbuch "Fahrlässige Körperverletzung"

Es drohen bis zu drei Monate Freiheitsstrafe.
Nicht strafbar ist dies allerdings, wenn "kein schweres Verschulden" vorliegt und

  • entweder Verwandtschaft zum "Opfer"
  • oder ein Arzt bzw.
  • Sanitätshilfsdienste den Fehler begingen - bei beiden darf die Verletzung nicht länger als 14 Tage gedauert haben - oder
  • eine nicht mehr als dreitägige Dauer der Gesundheitsschädigung vorliegt.
  • Normale Fehler sind straffrei!

 

Es ist nach Möglichkeit Hilfe zu leisten:

Tun sollte man das, was man gelernt hat.
Erste-Hilfe-Kurse des Roten Kreuzes sowie regelmäßige Auffrischungskurse können vor Unheil bewahren - und machen auch noch Spaß!
Wenn momentan keine qualifiziertere Hilfe erreichbar ist, muss jeder Hand anlegen!

Angst davor, Fehler zu machen:

Menschen passieren Fehler, wenn sie unter Stress, Aufregung und Angst leiden - das ist nicht strafbar. Versetzen Sie sich in die Lage eines Verletzten: Er wird Ihre Aufregung verstehen - aber er wird nicht verstehen, wenn Sie ihn tatenlos verbluten lassen!
Gegen die Angst hilft ein Erste-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz. Ein schief angelegter Verband ist nicht vorwerfbar, aber jemand ohne Verband verbluten zu lassen, ist strafbar.
Wenn jemand Herzstillstand hat, ist es das Schlimmste, nichts zu tun - dann stirbt derjenige jedenfalls.

Die Grenze der Hilfeleistung:

Auch in Notsituationen sollte man nicht den Arzt spielen, nicht "künsteln" - z. B. Infusionen hat ein Laie nicht anzulegen.

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Kurse und Schulungen

Das Rote Kreuz bietet permanent Schulungen an, damit im Ernstfall alles automatisch geht und keiner Angst davor haben muss.

Links zu den Erste Hilfe - Kursen gibt es hier: http://www.roteskreuz.at oder http://www.t.roteskreuz.at oder http://www.rk-kitz.at

 

Unter Kontakt kannst du direkt den Bezirksbeauftragten des Bezirkes Kitzbühel ein Email schreiben. Wir haben beide Personen als Kontakt auf unserer Seite als kleinen Service hinterlegt.

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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. Dezember 2009 um 16:20 Uhr