Kaminbrand Einfamilienhaus

Am 23.06.2011 wurde die Feuerwehr zuerst mittels Stiller Alarmierung zu einem Gebäudebrand eines Einfamilienhauses gerufen. Da jedoch genau zu dieser Zeit der Brixentaler Antlaßritt stattgefunden hat, wurden die Teilnehmer und Zuschauer zusätzlich durch die Sirene auf den Feuerwehreinsatz aufmerksam gemacht. Durch diesen Schachzug konnte die Mitglieder zügiger zum Gerätehaus und von dort zum Einsatzobjekt gelangen. Bei Ankunft trat schon starker Rauch aus allen Ecken des Hauses aus.

 

 

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Geschrieben von: Egger Thomas   
Dienstag, den 29. Januar 2008 um 20:55 Uhr

 

Überblick
  Verhalten bei Brandausbruch und Brandentdeckung
Verhalten während eines Brandes
Verhalten nach einem Brand
 
     


 

Verhalten bei Brandausbruch und Brandentdeckung

Bewahren Sie Ruhe. Geraten Sie nicht in Panik!

Was tun, wenn es brennt?

1. Alarmieren

Alarmieren der Feuerwehr durch Absetzen eines Notrufes (WER - WAS - WO --- Mehr zum Thema hier: "Einen Notruf absetzen" ) oder betätigen eines Druckknopfmelders

Verlassen Sie sich niemals darauf, dass jemand die Feuerwehr bereits verständigt hat!

2. Retten ( Helfen )

  1. Warnen Sie andere Hausbewohner.
  2. Halten Sie Türen und Fenster brennender Räume geschlossen, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
  3. Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen
  4. Verlassen Sie mit allen Mietbewohnern umgehend die Wohnung bzw das Haus. Geben Sie dabei besonders Acht auf Kinder sowie ältere , kranke und gehbehinderte Personen.
  5. Vergeuden Sie keinenfalls Zeit mit dem Suchen von Dokumenten wie Reisepäses etc, das Leben zählt mehr wie ein Blatt Papier!
  6. Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe.

Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen sondern sofort in Decken oder Kleidungsstücken einhüllen und den Brand durch Abklatschen und/oder Wälzen am Boden löschen.

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!

3. Löschen

Bereits die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr durch Privatpersonen gelöscht. Voraussetzungen sind natürlich Kenntnisse in der ersten Löschilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten wie dem Feuerlöscher.

Regeln für die Brandbekämpfung:

  • Türen des vom Brand betroffenen Raumes so lange geschlossen halten, bis der Löschangriff mit ausreichender Anzahl an Löschmitteln vorgenommen werden kann.
  • Beim Vorgehen zum Brand die Fenster in den nicht vom Brand betroffenen Räumen und im Stiegenhaus öffnen, damit die Rauchgase ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verraucht wird.
  • Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und möglichst unter Ausnutzung einer Deckung ( Türblatt, angrenzende Mauer ) öffnen
  • ACHTUNG! Gefahr von Stichflammen, Flash Over und im schlimmsten Fall Backdrafts!
  • In gebückter Haltung oder am Boden kriechend sich so nahe wie möglich an den Brand heran arbeiten, damit mit dem Löschstrahl sicher die Glut des Brandes getroffen werden kann.
  • Beginn der Löscharbeiten an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr.
  • Löschwasser nur in die Glut, nicht in Flammen und Rauch richten
  • Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand sichtbar ist und es sich um kein brennendes Öl handelt.
  • Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen, damit der entstehende Wasserdampf entweichen kann und das Brandobjekt wieder sichtbar wird.

 

Möglichst immer Deckung nehmen!
Bei Verqualmung am Boden bewegen!
Auf Gefährdung durch Stichflammen und Wasserdampf achten!
Achten Sie darauf, dass der Rückzugsweg nicht abgeschnitten wird!
In stark verqualmten Räumen darf nur mit Atemschutzgeräten vorgegangen werden, Rauchgase!


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Verhalten während eines Brandes

Den Anordnungen der Einsatzkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Besondere Umstände wie vermisste Personen, bedrohte Wertgegenstände, vom Brand verursachte mögliche Gefährdungen durch Druckgasflaschen, brennbare Flüssigkeiten oder Chemikalien sofort der Feuerwehr bekannt geben!

Keine Einsatzmaßnahmen oder Rettungsversuche "auf eigene Faust" durchführen!

 

Verhinderung der Brandausbreitung
Kann ein Brand mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, ist unbedingt zu versuchen, die Brandausbreitung über den betroffenen Raum hinaus zu verhindern. Maßnahmen dau sind:

  • Noch nicht vom Brand erfasste brennbare Gegenstände aus dem Raum entfernen
  • Beim Verlassen des brennenden Raumes alle Türen hinter sich schließen!
  • Der vom Brand betroffene Raum darf erst von der Feuerwehr belüftet werden
  • Alle Türen innerhalb des betroffenen Brandabschnittes geschlossen halten, vor allem die Türen zum Stiegenhaus!
  • Klima- und Lüftungsanlagen abschalten, Brandschutzklappen kontrollieren, eventuell noch offene Brandschutzklappen schließen
  • Alle im Brandbereich führenden Gas- und Ölleitungen absperren
  • Alle Druckgasbehälter wie Sauerstoff- und Kohlendioxidflaschen sofort ins Freie bringen ( Azetylen- und Flüssiggasflaschen allerdings nur, wenn sie nicht zu heiß sind und noch mit bloßen Händen berührt werden können )
  • Umgebung beobachten!
  • In durch Funkenflug oder Flugfeuer gefährdeten Gebäuden sofort alle Öffnungen ( Fenster, Türen, Dachbodenluken ) schließen
  • Bereiche, die durch Funkenflug Flugfeuer oder Wärmestrahlung gefährdet sind, nass halten

 

Wenn Sie flüchten können
Beim Verlassen des brennenden Gebäudes:

  • Fenster im Brandraum schließen
  • Türen hinter sich schließen
  • andere Mitbewohner benachrichtigen und gemeinsam das Gebäude verlassen; Halten Sie sich nicht auf, um irgendetwas mitzunehmen.
  • Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe.
  • Das Haus geordnet und überlegt verlassen, keine Panik!
  • Keine Aufzüge benützen
  • Fenster der Fluchtwege ( Gang, Stiegenhaus ) zur Brandrauchentlüftung öffnen
  • Vollzähligkeit überprüfen, feststellen wer fehlt
  • Zusammen mit den Mitbewohnern ( Nachbarn ) das Eintreffen der Feuerwehr abwarten

Feuerwehr einweisen und besondere Umstände bekannt geben:

  • Einweisung der Einsatzkräfte bereits bei der Zufahrt
  • Einfahrten und Eingänge öffnen
  • Angaben:
    • Lage und Größe des Brandherdes
    • Eventuell noch im Brandojekt befindliche Personen ( Anzahl, Kranke, Kinder, alte Menschen, Behinderte )
    • Eventuell vermisste Personen
    • Bedrohte Tiere
    • Gefährdete Sachwerte
    • Besondere Gefahren ( Druckgasflaschen, Spraydosen, Chemikalien
  • Hinweise:
    • Steigleitungseinspeisungen
    • Lage von Hydranten ( besonders wichtig bei Unterflurhydranten )
    • Weitere Löschwasserentnahmestellen

 

Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind
In dieser Situation erreichen Sie durch Einhaltung folgender Grundregeln die größtmögliche Sicherheit:

  • Soweit als möglich vom Brand entfernen
  • Alle Türen zwischen Ihrem Standort und dem Brand schließen
  • Abdichten aller Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas, zB.: mit nassen Tüchern oder Kleidungsstücken
  • Erst dann, wenn möglich die Fenster öffnen
  • Auf sich aufmerksam machen, telefonisch oder durch rufen und winken

Die meisten bei einem Brand verunglückten Personen sind durch falsches Verhalten zu Schaden gekommen; daher Ruhe und Besonnenheit bewahren, zu keiner Panikreaktion hinreßen lassen! Bedenken Sie, dass ausser der Gefährdung durch Brandhitze, vor allem Erstickungs- und Vergiftungsgefahr durch Rauchgase besteht.

Welche Möglichkeiten hat die Feuerwehr zu Ihrer Rettung, wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind?

  • Vordringen zu Ihrem Aufenthaltsraum
  • Freimachen der Rettungswege
  • Flucht mit Rettungstrupp unter Rauchgasschutz ( Fluchthaube )
  • Rettung über Drehleiter oder Hubsteiger
  • Bereitstellung von Sprungtuch oder Sprungkissen
  • Hubschrauberrettung vom Balkon oder Dach des brennenden Gebäudes

 

Hinweise für behinderte Menschen

Besondere Hinweise für behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind eine Treppe zu benutzen:

Für die Feuerwehr ist der Grundsatz "Menschenrettung vor Brandbekämpfung" die oberste Maxime. Besondere Rettungsmaßnahmen für mobilitätsbehinderte Menschen sind dabei nicht vorgesehen. Es herrscht der Gleichheitsgrundsatz, weil mobilitätsbehinderte Menschen im Brandfall der gleichen Gefährdung an Leben und Gesundheit ausgesetzt sind wie nichtbehinderte Menschen. Vor Ort entscheidet der Einsatzleiter der Feuerwehr, welche Rettungsmaßnahmen erforderlich sind.

Brennt es in der Wohnung soll sich der mobilitätsbehinderte Mensch so weit wie möglich vom Gefahrenbereich in Richtung Treppenraum begeben und ggf. auf dem Treppenpodest Hilfe erwarten. Die Wohnungstür ist dabei zu schließen und der Schlüssel der Feuerwehr zu übergeben.

Brennt es außerhalb der Wohnung und der Treppenraum ist nicht benutzbar, so soll der mobilitätsbehinderte -wie der nichtbehinderte- Mensch in der Wohnung bleiben und sich an einem Fenster bemerkbar machen mit dem Hinweis auf seine Behinderung.

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Verhalten nach einem Brand

 

  • Vom Brand betroffene Räume nicht betreten
  • Alle Wahrnehmungen über den Brandverlauf dem Einsatzleiter der Feuerwehr, in Betrieben den Vorgesetzten bekannt geben
  • Benützte Feuerlöscher erst nach Überprüfung und Wiederbefüllung an ihren Aufstellungsort zurückbringen

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 08. Dezember 2009 um 17:54 Uhr