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| Allgemeines zu Gas |
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Explosionsgefahr!

Achtung!
Auch erhöhte Staubkonzentration in der Luft in
Kombination einer Zündquelle führt zu einer explosionsartigen Zündung
Anschluss von Gasflaschen:
Gasflaschen müssen immer absolut dicht angschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mit Prüfspray oder Seifenwasser durchzuführen. Keinesfalls darf die Überprüfung auf Dichtheit durch "Ableuchten" mit offener Flamme durchgeführt werden!


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| Wahrnehmung von Gasgeruch |
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Bei Wahrnehmung von Gasgeruch ( Erd- oder Flüssiggas ) besteht immer Explosionsgefahr! Daher:
- Betroffene Räume sofort gut lüften
- Keinen Elektroschalter betätigen, keine Taschenlampen einschalten, keine Kerzen
- Elektrogeräte weder aus- noch einschalten
- Keine elektrische Klingel betätigen
- Kein Telefon im betroffenen Haus benützen ( auch kein Handy )
- Alle Flammen sofort löschen, kein offenes Feuer verwenden
- Betroffenes Gebäude und Umgebung von Personen räumen ( nicht läuten - nur klopfen und rufen )
- Gaszufuhr absperren ( Hauptventil der Hausanspeisung oder beim Gaszähler )
- Gasversorgungsunternehmen und Feuerwehr SOFORT benachrichtigen
- Stromversorgung durch Elektrizitätsunternehmen abschalten lassen
- Erst nach Freigabe durch das Gasunternehmen oder durch die Feuerwehr die Stromversorgung wieder herstellen lassen und erst dann das Gebäude wieder betreten.

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| Gefahren durch Flüssiggasaustritt |
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Brennbares Flüssiggas bildet mit Luft zündfähige Gemische. Viele Gasschwaden sind schwerer als Luft und breiten sich vorwiegend in Bodennähe um die Austrittsstelle herum in Windrichtung oder dem Gefälle folgend, aus. Sie vermischen sich, besonders bei Windstille, nur langsam mit Luft und können daher selbst in größerer Entfernung von der Austrittsstelle noch zündfähig sein. Eine Rückzündung bis zur Austrittsstelle ist möglich. Flüssiggas kann sowohl flüssig als auch gasförmig austreten und kühlt sich dabei ab. Austretende Flüssiggase kühlen sich unter Verdampfung rasch bis auf Siedetemperatur ab. (z. B.: Propan - 42,3° C) Bei Berührung können starke Erfrierungen entstehen. Flüssiggas löst sich nur sehr geringfügig in Wasser und schwimmt bis zum Übergang in die Gasphase auf der Wasseroberfläche. Es bilden sich schnell große Mengen explosionsfähiger Gemische mit Luft, die sich weithin ausbreiten. Entzündung durch heiße Oberflächen, Funken oder offene Flammen ist möglich.

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| Gefahren durch Wärmeeinwirkungen auf Flüssiggas-Behälter |
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Bei Erwärmung eines bis zum erlaubten Niveau befüllten Versandbehälters auf ca. 65° C, wird durch die Ausdehnung des verflüssigten Gases, das gesamte Behältervolumen mit Flüssigphase ausgefüllt, dabei wird ein Druck von ca. 25 bar erreicht. Ab dem Erreichen dieses Zustandes beträgt der Druckanstieg im Behälter ungefähr 7 bis 8 bar pro 1° C Temperaturanstieg. Daher ist bei Überschreitung einer Flüssiggastemperatur von 65° C jederzeit mit dem Bersten des Versandbehälters zu rechnen. Bei direkter Flammeneinwirkung ohne Kühlung mit Wasser erreichen Flüssiggasflaschen den Berstdruck bereits nach wenigen Minuten. Flüssiggas-Kesselwagen und Flüssiggas Straßentankwagen sowie ortsfeste ober-irdische Lagertanks können bereits nach ca. 10 Minuten direkter großflächiger Flammeneinwirkung bersten. Sicherheitsventile reichen in diesem Fall zur Druckentlastung nicht aus. Bei starker lokaler Flammeneinwirkung auf den Behälter im Bereich oberhalb der Flüssigphase ist mit einer Verminderung der Materialfestigkeit und damit mit einem noch früheren Bersten des Behälters zu rechnen. Beim Bersten des Behälters wird heißes Flüssiggas in Flüssigphase ausgeschleudert. Ein Teil davon verdampft sofort und dehnt sich dabei um das ca. 250fache Volumen aus. Bei Zündung dieses Gas-Volumens nach der Mischung mit Luft entsteht ein großer Feuerball mit sehr hoher Ausbreitungsgeschwindigkeit.
Diese Erscheinung nennt man das:
„BLEVE-PHÄNOMEN"
(BLEVE ist die Abkürzung von BOILING LIQUID EXPANDING VAPOUR EXPLOSION)
de.wikipedia.org/wiki/BLEVE
Bei Flüssiggasbehältern, die mit bloßer Hand nicht mehr längere Zeit berührt werden können, besteht immer Explosionsgefahr!
1 kg Flüssiggas kann bis zu 25m³ explosivfähiges Gas- Luftgemisch bilden

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| Maßnahmen bei Flüssiggasaustritt ohne Brand |
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Grundsätzlich ist die Gefahrenzone vom äußersten Rand des noch flüssigen, ausgetretenen Gases, bei abblasenden Behältern von der Gas-Austrittsstelle, mindestens 30 m gegen den Wind und mindestens 60 m mit dem Wind anzunehmen; dieser Bereich ist daher abzusperren. Im Ausdehnungsbereich der Gasschwaden sind laufende Konzentrationsmessungen mit Explosimeter durchzuführen. Die Wirkzone endet dort, wo weniger als 20% der unteren Explosionsgrenze gemessen werden.
Bei Flüssiggas ist der Sicherheitsabstand ungefähr gleich groß wie die gemessene Wirkzone anzunehmen, d. h. die Gefahrenzone entspricht ca. der doppelten Wirkzone. Bei besonders intensiver Gasausströmung sowie beim Vorhandensein von Gräben, Kanälen oder Gefälle kann sich die Gefahrenzone auf mehrere 100 m erweitern. Es ist daher zweckmäßig die Gasschwade mittels Hydroschild oder Sprühstrahl möglichst von mehrere Seiten eingrenzen und solange aufwirbeln und abdrängen, bis infolge Verdünnung die Zündgrenze unterschritten wird. Mit dem Zerknallen des Behälters muss gerechnet werden, wenn eine bereits länger andauernde großflächige Beflammung oder eine Unterfeuerung der Behälter aufgetreten ist, aber auch wenn die für die Kühlung der gefährdeten Behälter erforderliche Wassermenge nicht aufgebracht werden kann. In diesem Fall ist, wegen der Gefahr der Splitterwirkung und des Feuerballs, abhängig von der Behältergröße, die Gefahrenzone zu erweitern.
• 50 m bei Kartuschen
• 100 m bei Flüssiggasflaschen
• 400 m bei Behälter bis zu einer max. Befüllung von 2,1 t Flüssiggas (5000-Liter-Tank)
• 750 m bei größeren Behältern oder Tankwagen
• 1000 m bei Kesselwagen.
Die weitere Umgebung ist zu warnen.
Brennendes Gas ist kontrolliertes Gas. Flüssiggasbrände sind daher nur dann zu löschen, wenn durch den Flüssiggasbrand große Gefährdungen drohen, im Besonderen wenn Flüssiggas-Behälter gefährdet sind und nicht ausreichend gekühlt werden können.
Um eine Explosion im Behälter oder in der Leitung durch Flammenrückschlag zu verhindern, ist der Gasbrand erst zum Ende des Gasaustrittes (beim Zusammensinken der Flammen) zu löschen. Flammenrückschlag kann dann auftreten, wenn bei abnehmendem Gasdruck Luft in gas-gefüllte Rohrleitungen oder Behälter eindringt und dadurch in ihrem Inneren explosible Gas-Luft-Gemische gebildet werden.

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| Maßnahmen bei Flüssiggasaustritt mit Brand |
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Soweit dies ohne Gefährdung von Personen möglich ist, muss bei Flüssiggasbränden oder bei Bränden in der Nähe der Flüssiggasanlage die Zufuhr des Flüssiggases zu den Gasverbrauchseinrichtungen durch Schließen der Absperreinrichtungen unterbrochen werden. Durch Brand erwärmte Flüssiggasbehälter müssen mit weit reichenden Wasserstrahlen aus möglich sicherer Deckung gekühlt werden, wenn dies ohne Gefährdung von Personen möglich ist. Die dazu erforderliche Wassermenge vom mind. 15 l/m2 ist auf die gesamte zu schützende Oberfläche gleichmäßig aufzubringen.

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| Unfälle durch Gär- oder Faulgas |
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In Österreich gibt es jährlich mehrere tödliche Gärgasunfälle. Dabei kommen nicht nur die eigentlichen Opfer, sondern oft auch die Helfer bei den Rettungsversuchen zu Tode.
Gärgase treten bei Gärung, Faulgase bei Fäulnis auf. Beide sind giftig, schwerer als Luft und sammeln sich daher in tiefer gelegenen Räumen (Gärkellern, Weinkellern, Senkgruben, Silos u.ä.) an. Jeder Versuch, bei einem Gär- oder Faulgasunfall ohne umluftunabhängigen Atemschutz Hilfe zu leisten, führt unweigerlich auch zum Tod der helfenden Person.
Die brennende Kerze als Kontrolle für noch genügend vorhandenen Sauerstoff ist unzuverlässig und gefährlich. Abgesehen von den tödlichen CO2-Konzentrationen ist auch die Zündung freigesetzter explosiver Gase (Methan, flüchtige Alkohole) möglich.

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