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Verhalten bei Waggonbrand |
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Geschrieben von: Brunner Markus
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Sonntag, den 17. Februar 2008 um 10:16 Uhr |
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| Verhalten bei Waggonbränden |
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Brand im Heizhaus der Achenseebahn 2008
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Bei einem Brandausbruch im fahrenden Zug:
- Wenn möglich, Brandbekämpfung aufnehmen. Feuerlöscher befinden sich im Allgemeinen am Waggonende.
- Zeigen die Löschmaßnahmen keinen Erfolg, ist sofort in den nächsten Waggon zu flüchten. Auf verletzte Personen achten, wenn möglich bei der Flucht unterstützen.
- Im brennenden Waggon Fenster schließen, sofern möglich. Dadurch wird dem Feuer der zur Verbrennung nötige Sauerstoff eingeschränkt.
- Die letzte flüchtende Person hat unbedingt die Waggontüren hinter sich zu schließen.
- Zugbegleitpersonal ist sofort zu verständigen und dessen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten.
- Erste Hilfe zu leisten ist eine moralische und auch gesetzliche (!) Pflicht.

Bei stehendem Zug nach einem Unfall oder Brand:
Grundsätzlich gelten ähnliche Richtlinien bei der Brandbekämpfung, Flucht sowie Erste Hilfe. Jedoch ist weiters zu beachten:
- Den Zug schnellstmöglich verlassen, sofern vom Zugbegleiter nicht anders angewiesen.
- Gepäck unbedingt zurücklassen!
- Sofern möglich, Personaldokumente und warme Bekleidung mitnehmen
- Fluchtwegkennzeichnung beachten

Bei stehendem Zug in einem Tunnel:
Generell ist in langen Eisenbahntunneln vorgesehen, die Wirkung der Notbremse außer Kraft zu setzen, um ein Stehenbleiben im Tunnel zu verhindern. Sollte dies jedoch trotzdem passieren, sind folgende Punkte hilfreich:
- Bei Tunneln neuerer Generation befinden sich Fluchtwege in Abständen von 500 Metern, diese sind gut sichtbar ausgewiesen.
- Grundsätzlich den näheren Fluchtweg aufsuchen, sofern dies nicht durch Feuer, Rauch etc. verhindert wird.
- Über die Notrufeinrichtungen im Tunnel (NICHT vom Handy!) die Tunnelwarte verständigen.
- Verletzte wenn möglich bergen und in Sicherheit bringen.

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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 14. Juni 2008 um 00:19 Uhr |