Kaminbrand Einfamilienhaus

Am 23.06.2011 wurde die Feuerwehr zuerst mittels Stiller Alarmierung zu einem Gebäudebrand eines Einfamilienhauses gerufen. Da jedoch genau zu dieser Zeit der Brixentaler Antlaßritt stattgefunden hat, wurden die Teilnehmer und Zuschauer zusätzlich durch die Sirene auf den Feuerwehreinsatz aufmerksam gemacht. Durch diesen Schachzug konnte die Mitglieder zügiger zum Gerätehaus und von dort zum Einsatzobjekt gelangen. Bei Ankunft trat schon starker Rauch aus allen Ecken des Hauses aus.

 

 

Weiterlesen...
 
Entworfen von: Egger Thomas

Who's Online

Aktuell 16 Gäste online
Verhalten bei Waggonbrand PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Brunner Markus   
Sonntag, den 17. Februar 2008 um 10:16 Uhr
Verhalten bei Waggonbränden

 

 
Brand im Heizhaus der Achenseebahn 2008
 
 

 

Bei einem Brandausbruch im fahrenden Zug:

  • Wenn möglich, Brandbekämpfung aufnehmen. Feuerlöscher befinden sich im Allgemeinen am Waggonende.
  • Zeigen die Löschmaßnahmen keinen Erfolg, ist sofort in den nächsten Waggon zu flüchten. Auf verletzte Personen achten, wenn möglich bei der Flucht unterstützen.
  • Im brennenden Waggon Fenster schließen, sofern möglich. Dadurch wird dem Feuer der zur Verbrennung nötige Sauerstoff eingeschränkt.
  • Die letzte flüchtende Person hat unbedingt die Waggontüren hinter sich zu schließen.
  • Zugbegleitpersonal ist sofort zu verständigen und dessen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten.
  • Erste Hilfe zu leisten ist eine moralische und auch gesetzliche (!) Pflicht.

 

 

Bei stehendem Zug nach einem Unfall oder Brand:

Grundsätzlich gelten ähnliche Richtlinien bei der Brandbekämpfung, Flucht sowie Erste Hilfe. Jedoch ist weiters zu beachten:

  • Den Zug schnellstmöglich verlassen, sofern vom Zugbegleiter nicht anders angewiesen.
  • Gepäck unbedingt zurücklassen!
  • Sofern möglich, Personaldokumente und warme Bekleidung mitnehmen
  • Fluchtwegkennzeichnung beachten

 

 

Bei stehendem Zug in einem Tunnel:

Generell ist in langen Eisenbahntunneln vorgesehen, die Wirkung der Notbremse außer Kraft zu setzen, um ein Stehenbleiben im Tunnel zu verhindern. Sollte dies jedoch trotzdem passieren, sind folgende Punkte hilfreich:

  • Bei Tunneln neuerer Generation befinden sich Fluchtwege in Abständen von 500 Metern, diese sind gut sichtbar ausgewiesen.
  • Grundsätzlich den näheren Fluchtweg aufsuchen, sofern dies nicht durch Feuer, Rauch etc. verhindert wird.
  • Über die Notrufeinrichtungen im Tunnel (NICHT vom Handy!) die Tunnelwarte verständigen.
  • Verletzte wenn möglich bergen und in Sicherheit bringen.

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 14. Juni 2008 um 00:19 Uhr