Trockener Wald: Besondere Vorsicht bei Herz-Jesu-Feuern Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Meldepflicht bei Brauchtumsfeuern beachten
- Aktuellste Wetterprognosen zeigen: flächendeckend ergiebige Niederschläge bleiben aus – Funken können Waldbrand auslösen
- Appell zum bevorstehenden Wochenende: Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Meldepflicht bei Brauchtumsfeuern beachten
- Keine Brandbeschleuniger verwenden und geeignete Löschmittel bereithalten
- Abbrennen ausschließlich an den gesetzlich anerkannten Tagen erlaubt
Am kommenden Wochenende stehen die Feierlichkeiten rund um das Herz-Jesu-Gelöbnis bevor und damit auch die in Tirol traditionellen Herz-Jesu-Feuer. Gleichzeitig erfordern die anhaltende Trockenheit, die geringen Niederschläge der letzten Wochen sowie die aktuelle Wetterlage erhöhte Vorsicht beim Entzünden von Brauchtumsfeuern für ganz Tirol. Um einen reibungslosen Ablauf bestmöglich zu gewährleisten, sind immer und überall Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen unbedingt zu beachten. Es sollen etwa keine Brandbeschleuniger wie Benzin verwendet und geeignete Löschmittel bereitgehalten werden. Zudem muss auch eine Meldung an die jeweilige Gemeinde ergehen.
Bei forstlichen Arbeiten, vor allem in Gebieten mit viel Schadholz, sammelt sich vermehrt brennbares Material am Waldboden an. Durch die hohen Temperaturen und die starke Sonneneinstrahlung in den letzten Tagen ist dieses Material oft sehr trocken, was die Gefahr für Waldbrände deutlich erhöht.
Aufgrund der fehlenden flächendeckenden Niederschläge ist der Waldboden sehr trocken. Auch auftretende Gewitter oder punktuelle Regenfälle, selbst wenn sie für kurze Zeit stark ausfallen, reichen oftmals nicht aus, um den Boden ausreichend zu bewässern. Umso wichtiger ist es, sensibel mit offenem Feuer und glimmenden Gegenständen in der Natur, besonders aber in Waldbereichen, umzugehen. Dieser Appell gilt an diesem Wochenende besonders für die Gruppen, welche die Herz-Jesu-Feuer entzünden, aber auch für alle, die den Wald zur Erholung nutzen.
Für das Abbrennen von Herz-Jesu-Brauchtumsfeuern besteht eine Meldepflicht an die jeweilige Gemeinde. Diese muss spätestens zwei Wochen im Voraus erfolgen. Ohne eine Meldung an die Gemeinde darf das Feuer nicht entzündet werden. Nur so können Behörden und Einsatzkräfte – insbesondere die Feuerwehr – im Falle eines Brandes rasch und gezielt reagieren.
Unter Brauchtumsfeuer sind solche Feuer zu verstehen, die in einer festen sozialen Gruppe zur Brauchtumspflege entzündet werden. Es ist also nicht etwa jedes von Einzelpersonen entzündete Feuer als Brauchtumsfeuer zu qualifizieren, sondern es muss sich dabei um Brauchtumspflege im Rahmen einer (kirchlichen, vereinsmäßigen oder traditionell ortsüblichen) Gemeinschaftsaktion handeln. Das Abbrennen an anderen Tagen als den gesetzlichen anerkannten (Oster-, Herz-Jesu- sowie Sonnwendfeuer) ist nicht erlaubt.
Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 verständigen und in sicherer Entfernung vom Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können.
Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen Brauchtumsfeuer
- Es dürfen nur biogene Materialien (Materialien pflanzlicher Herkunft, insbesondere Holz, Schilf, Rebholz, Grasschnitt und Laub) in trockenem Zustand verwendet werden. Nicht angezündet werden dürfen daher Materialien wie Altreifen, Gummi, nicht naturbelassenes (behandeltes) Holz, Kunststoffe, Lacke, synthetischen Materialien oder Verbundstoffe.
- Bei starkem Wind, bei großer Trockenheit oder ohne entsprechende Überwachung und Nachkontrolle ist das Abbrennen zu unterlassen.
- Es ist eine geeignete Person als Aufsicht bis zum Ende, also bis zum Erlöschen der Glutnester, sicherzustellen.
- Bei Witterungsverhältnissen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, ist das Entzünden von Feuer in Waldnähe untersagt.
- Zur Verhinderung einer Ausbreitung des Feuers ist erforderliches Löschgerät (beispielsweise Feuerlöscher) in ausreichender Anzahl und Menge bereitzuhalten.
- Die Verwendung von Brandbeschleunigern ist verboten.