In den südexponierten Waldgebieten des Bezirkes Kitzbühel sowie in deren Gefährdungsbereichen sind
jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
Im untenstehenden Link finden Sie den Verordnungstext des Landes Tirol.
https://www.ff-kirchberg.net/wp-content/uploads/2019/06/Waldbrandgefahr_Verordnung-der-Bezi.pdf