Wespenbekämpfung ist keine Aufgabe der Feuerwehren!

Im Allgemeinen gilt, dass kugelige, sichtbare und frei hängende Wespennester nicht zerstört werden sollten, denn sie stammen von friedlichen Wespenarten. Auch wenn sie oft als lästig empfunden werden, sind solche Wespen für die Natur nützlich, denn Sie wirken bei der Blütenbestäubung mit und sind natürliche Schädlingsbekämpfer. Ein einziges Wespenvolk kann pro Tag bis zu 4.000 Fliegen oder andere Insekten vertilgen. Man sollte solche Wespennester daher nur dann entfernen, wenn sie an einem störenden Ort platziert sind.

Fast alle heimischen Wespen sind friedlich. Wer folgende Verhaltensregeln befolgt, kann das Nest im Garten belassen und im Einklang mit den Nützlingen leben:

  • In Nähe der Nester heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen vermeiden
  • Die Flugbahn nicht verstellen/blockieren
  • Nester nicht berühren
  • Kinder von Nestern fernhalten
  • Nahrungsmittel erst kurz vor dem Essen anrichten und unmittelbar nach der Mahlzeit wieder wegräumen. So werden Wespen erst gar nicht aufmerksam.
  • In sicherer Entfernung zum Essplatz kann auch ein „Ablenkungsmanöver“ platziert werden. Ein bisschen Marmelade oder überreifes Obst kann die Insekten ablenken.
  • Getränkeflaschen nach dem Ausschenken sofort wieder verschließen, um zu vermeiden, dass Insekten in die Flasche fliegen und beim nächsten Schluck im Mund landen.
  • Ein Geheimtipp ist auch das Aufstellen eines Basilikumstockes in der Nähe des Esstisches. Dieser Duft schreckt Wespen ab.

Zu verweisen ist auch auf § 26 Tiroler Naturschutzgesetz 2005 – TNSchG 2005:

Es ist verboten, wildlebende, nicht jagdbare Tiere nicht geschützter Arten absichtlich zu beunruhigen oder zu verfolgen, sie ohne gerechtfertigten Grund zu fangen sowie ihre Brutstätten und Nester oder ihre Entwicklungsformen ohne gerechtfertigten Grund zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Nester in dunklen Höhlen oder in Hohlräumen gehören zumeist potenziell lästigen Arten, eine Entfernung kann in gewissen Fällen ratsam sein.

Für den Fall, dass sich Wespen in einem Zwischenboden oder hinter einer Wandverkleidung eingenistet haben, nützt es nichts, in Eigenregie die Löcher und Ritzen zu verstopfen. Die Wespen fressen sich dann entweder durch die Barriere nach außen bzw. weiter ins Innere des Hauses hinein – damit beginnen die Probleme erst recht.

Sollte tatsächlich die Entfernung eines Wespennestes notwendig sein, sind dafür ausgebildete Insektenbekämpfer die richtigen Ansprechpartner.

Die Feuerwehr kann nur in absoluten Notfällen, also bei Gefahr im Verzug mit der Beseitigung des Wespennestes betraut werden. Es muss eine konkrete Gefährdung von Gesundheit und Leben durch die Insekten vorliegen, damit die Feuerwehr gesetzlich überhaupt tätig werden darf. Wenn Wespen schutzbedürftige Menschen (Altenheim, Krankenhaus, Kindergarten, Volksschule) gefährden oder auch beim Vorliegen einer (nachgewiesenen) Allergie kann diese Maßnahme notwendig sein, sollte das Wespennest über dem Eingang oder im Wohnraum angesiedelt sein und ein Kontakt mit den Insekten nicht vermeidbar sein.

Sollte durch die Insekten keine offensichtliche Gefährdung vorliegen, wird die Insektenbekämpfung seitens der FF Kirchberg aus rechtlichen Gründen abgelehnt!